Die Trennung von Religion und Staat (Laizismus) ist eine Notwendigkeit, wenn man Wert auf Gleichberechtigung aller Glaubensrichtungen legt. Es widerspricht dem Grundgesetz, wenn große Kirchen durch aberwitzige Staatsverträge Sonderstellungen erhalten. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen, also auch aller Religionsgemeinschaften, folgend, sollten bestimmte Kirchen und Glaubensgemeinschaften nicht durch den Staat bevorteilt werden. Die Kirchensteuer stellt eine solche Einflussnahme der Kirche auf den Staat dar. Nicht selten erfahren Arbeitnehmer in kirchlichen oder kirchennahen Institutionen wegen der „falschen“ Konfession Benachteiligungen, es kann sogar offizieller Kündigungsgrund sein oder eine Einstellung gar verhindern. Träger von karitativen Einrichtungen sind oft Kirchen, die daraus einen Existenzanspruch, ja sogar erhebliche finanzielle Unterstützung vom Staat ableiten. Von Seiten der Piratenpartei Saarland spricht nichts dagegen, dass Religionsgemeinschaften den Status von gemeinnützigen Vereinen erhalten würden. Als zusätzlichen Synergieeffekt würde diese Entkopplung vom Staat den Steuerzahler erheblich entlasten. Jeder Mensch soll sich frei, auch in seinem Glauben entfalten können. Dazu muss von Seiten des Staates kein Einfluss ausgeübt werden. Gegen Religionsunterricht an Schulen hat die Piratenpartei Saarland nichts einzuwenden, wenn dadurch weder Benachteiligungen von Schülern noch von Lehrkräften zu beanstanden sind.
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